berät Unternehmen und Finanzinvestoren bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen (M&A) und Restrukturierungen. In den Branchen IT und Entertainment verfügt Herr Kreitz über besondere Kenntnisse und übernimmt für seine langjährigen Mandanten auch das „Corporate Housekeeping“ in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Im Bereich des IT-Rechts hat Herr Kreitz einen Teil der bahnbrechenden „Used-Soft“-Urteile erwirkt, die den Weg für den Zweitmarkt für Standardsoftware in Europa ebneten. Herr Kreitz ist zudem Leiter unserer Markenrechtsabteilung.
Jurastudium in Frankfurt am Main
Rechtsanwalt bei Jones Day
2004 - 2024
Büsing Müffelmann & Theye
seit 2025
Partner bei onto partners
berät Unternehmen und Finanzinvestoren bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen (M&A) und Restrukturierungen. In den Branchen IT und Entertainment verfügt Herr Kreitz über besondere Kenntnisse und übernimmt für seine langjährigen Mandanten auch das „Corporate Housekeeping“ in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Im Bereich des IT-Rechts hat Herr Kreitz einen Teil der bahnbrechenden „Used-Soft“-Urteile erwirkt, die den Weg für den Zweitmarkt für Standardsoftware in Europa ebneten. Herr Kreitz ist zudem Leiter unserer Markenrechtsabteilung.
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